Wird ein Mitarbeiter auf Grund von Stress und Druck krank wird der Sozialversicherungsträger klären, inwieweit Sie als Arbeitgeber, Führungskraft ect. haften. Die Gewerbeaufsicht überprüft spätestens dann, ob Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung nach einer anerkannten Methode durchgeführt haben oder nicht.